Die Kölschen Baumschützer informieren:
Wer sind wir: Kölner Bürgerinnen und Bürger aus zwei Stadtbezirken und allen Schichten der Gesellschaft.
Unser gemeinsames Ziel:
SCHUTZ der KÖLNER BÄUME im jeweiligen Stadtbezirk und ggf darüber hinaus.
Warum entstand diese Bürgerinitiative? Im Oktober 2006 wurden 20 der schönsten und stärksten Pappeln direkt am Rodenkirchener Rheinufer gefällt. Die Zusage, vor Fällung einen Gutachter einzuschalten, hielt das Grünflächenamt nicht ein und konnte auch später keinen Nachweis erbringen, dass die Pappeln, wie behauptet, krank waren. Laut Beschluss der Rodenkirchener Bezirksvertretung sollen langfristig alle Hybridpappeln entlang der Alleen, am Grillplatz vor dem Campingplatz und
weiter bis zum Weißer Rheinbogen ersatzlos gefällt werden.
Im Januar 2007 sollten weite Teile des restlichen Uferbewuchses, u.a. im Bereich des Weidenauenwaldes unterhalb des Hochhauses Uferstr./Ecke Grüngürtelstraße als sogenannte "Sichtschneisen" gerodet und andere Stellen "stark ausgedünnt" werden. Der Uferbereich ist Landschaftsschutzgebiet;
der Weidenauenwald ausgewiesen als "schützenswertes Biotop".
Unsere wesentlichen Anliegen:
Baumpflege in Köln soll mit Augenmaß, bezogen auf den einzelnen Baum und dessen Zustand erfolgen.
Beachtung des im Bürgerhaushalt der Stadt Köln deutlich geäußerten Bürgerwillens: HÄNDE WEG VOM KÖLNER GRÜN.
Dieser Bürgerwille fordert erstrangig den Erhalt und die Pflege des Baum- und Gehölzbestandes statt Verstümmelung,
Fällung und Rodung und erst zweitrangig sonstige Maßnahmen.
Baumpflegemaßnahmen ( Planung )
Analog der Holzeinschlagpläne muss es pro Stadtbezirk Pläne über die Baumpflegemaßnahmen geben.
Grundlage hierfür muss ein Baumkataster pro Stadtbezirk bilden, dass dem Stand der Technik entspricht, aber mindestens
die folgenden Angaben pro Baum enthält:
Baumart / Alter
Größe / Stammumfang
Genauer Standort
Nummer, z.B. K7 / 1500 ( Köln, Stadtbezirk 7, Baum 1500 )
Zustand / Befund
gutachterlich festgestellt von..
Eine frühzeitige Offenlegung der Baumpflegemaßnahmen und Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit
pro Stadtbezirk wird von uns als zwingend notwendig angesehen.
Baumkontrolle
Die Baumkontrolle ist das Instrument zur jährlichen Aktualisierung des Baumkatasters und zur Festlegung der konkreten
Baumpflegemassnahmen. Jeder Baum ist zu erfassen und mindestens 1x pa zu kontrollieren.
Die Bandbreite der Baumkontrolle erstreckt sich nach unserer Auffasung von flüchtiger Sichtkontrolle 1x pa ( Jungbaum )
bis zu detaillierter Betrachtung von Krone, Stamm, Stammfuss, Standortbedingung 2x pa ( Altbaum + Risikoabschätzung ).
Die Baumkontrolle ist zu dokumentieren, die qualifizierte Ausbildung der Baumkontolleure ist nachzuweisen.
Ergibt sich weitergehender Untersuchungsbedarf, sind verletzungsfreie Untersuchungsmethoden zu bevorzugen, hier
verweisen wir auf die Arbeitsstelle für Baumstatik ( AfB ) www.baumstatik.de
Baumpflegemaßnahmen ( Umsetzung )
Bei Vergabe von Baumpflegemaßnahmen durch das Grünflächenamt müssen die " Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen "
( ZTV Baumpflege ) grundsätzlich Vertragsbestandteil der Beauftragung sein.
Grundsätzlich abgestufte Vorgehensweise,
immer gemäß ZTV Baumpflege, (insb. 3.1 ff), bei der Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht
- allgemeine Baumpflege, Kronenpflege, Totholzentfernung
- Kroneneinkürzungen ( Bei allen Einkürzungen soll auf Zugast/Versorgungsast geschnitten werden.
Siehe ZTV 3.1.1 Pflegemaßnahmen in erster Linie baumerhaltend. Einzelbaumbetrachtung )
- Kronensicherungsschnitte, ( ähnlich Kappung )
Bei der Erneuerung gealterter Bestände schnellwachsender Baumarten ist besonderer Fokus auf zeitlich gestreckte,
in den Maßnahmen abgestufte Vorgehensweise gemäß ZTV Baumpflege zu legen. Bereichsweises Fällen ist zu vermeiden.
Stadt- und Straßenbäume
Die Stadt Köln muss den Erhalt und die Pflege der großen und alten Stadt- und Straßenbäume wieder in den Vordergrund stellen,
gleichgewichtet im stadtbildprägenden Einfluss dieser Bäume mit Architektur und Bauwerken.
Alte Bäume müssen beispielsweise in städtebauliche Projekte integriert werden statt sie im Rahmen der Baumaßnahmen zu fällen.
Besonderer Fokus ist auf Schädigungen an Stämmen und Wurzelwerk bei Baumassnahnen zu legen. Eindeutige Formulierungen in den
Verträgen, konsequente Anwendung des Verursacherprinzips, härtere Schadensersatzforderungen sind erforderlich.
Standortgerechtigkeit
Kein Ersatz von Baumbeständen mit dem Argument, diese seien nicht “standortgerecht”. Artenvielfalt steht vor fragwürdiger,
menschlicher Einschätzung, den Beweis der Standortgerechtigkeit erbringt der Baum selbst, dort, wo er steht und wächst.
Standortgerechtigkeit als Kriterium zur Beurteilung der Eignung eines Baumes am Pflanzort ist zulässig bei Neupflanzung von
Straßenbäumen vor dem Hintergrund dieser besonderen Lebensbedingungen.
Standortgerechtigkeit steht für die Anpassungsfähigkeit eines Baumes an Bodenbeschaffenheit und Entfaltungsmöglichkeit
unter den gegebenen Bedingungen, zusätzlich beeinflusst durch das vorherrschende Stadtklima, auf das er wiederum Einfluss nimmt.
Standortgerechtigkeit steht oft im Widerspruch zur Pflanzung "einheimischer" Bäume, im Widerspruch zur Pflanzung von Bäumen,
die das Stadt- und Straßenbild eindrucksvoll prägen, steht sie nicht.
Neu- und Ersatzpflanzungen
Gezielte Wiederansiedlung der vom Aussterben bedrohten Schwarzpappel in Weichholzauen, aber auch in ufernaher,
gestalteter Landschaft, auch als Solitärgehölz. Eschen, die z.Zt vielerorts zur Nachpflanzung kommen, können Ergänzung sein, nicht Ersatz !
Angemessene Berücksichtigung schnellwachsender Baumarten in gestalteter Landschaft und Parks der Stadt Köln, z.B. Trauerweiden,
Robinien, Götterbäume (Thema: Bienen zurück in die Städte), aber auch bei Einfriedungen von z.B. Sportanlagen und Parkplätzen.
Im Sinne der Artenvielfalt ist es zu vermeiden, dass eine Baumart gänzlich durch eine andere Baumart ersetzt wird.
Ergänzung der Baumschutzsatzung
Zusätzliche Aufnahme aller Bäume, die den Titel “Baum des Jahres” tragen, in die Baumschutzsatzung der Stadt Köln,
unabhängig von der Baumart. Eine Auflistung seit 1989 liefert die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, www.sdw.de
Alleen im Kölner Stadtgebiet
Die Kölschen Baumschützer fordern die Stadt Köln auf, sich mit Nachdruck hinter die Ziele der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
und der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Alleenstrasse zu stellen. Wir erwarten, dass die Stadt sich diese Ziele zu Eigen macht
und eine entsprechende Vorgehensweise bezogen auf alle Alleen im Kölner Stadtgebiet bei den zuständigen Behörden einfordert.
Die Kölschen Baumschützer erwarten eine transparente Zusammenarbeit des Grünflächenamtes mit allen Bezirksvertretungen der Stadt Köln.
Die Mitglieder der Bezirksvertretungen müssen den Bürgern Rede und Antwort stehen können zu allen Baumpflegemaßnahmen und Fällungen im jeweiligen Stadtbezirk. In diesem Prozess bittet die Bürgerinitiative " Kölsche Baumschützer " um Beteiligung und bietet konstruktive Zusammenarbeit an.
BI " Kölsche Baumschützer " im März 2008
Was wir tun:
Die Kölschen Baumschützer wollen unzureichend begründete Fällungen und Rodungen,
sowie die Verwüstung ganzer Grünflächen verhindern:
wir haben mehrere tausend Unterschriften für verschiedene Anliegen gesammelt
- Petitionen für den Erhalt des Landschaftsbildes eingereicht, bei der Bezirksregierung, bei den Fraktionen, in Bezirksvertretungen
- Tausende Flugblätter verteilt, Bürger und Presse informiert, eine Bürgerversammlung einberufen.
- Rechtmässigkeit einer beschlossenen Massnahme durch anwaltliche Eilanfrage von der Bezirksregierung prüfen lassen
- und vieles mehr, z.B. Zusammenarbeit mit anderen Bürgerinitiativen im Netzwerk BÜRGER für BÄUME.
WIR brauchen auch Ihre Unterstützung!
Auch durch Gründung von Baumschutzinitiativen in weiteren Stadtbezirken